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Berlin: Wohnen mit Geflüchteten als Kündigungsgrund

Nein zu RassismusInstitutioneller Rassismus hat viele Gesichter:

Während das Land Berlin Asylsuchende in menschenunwürdigen  Notunterkünften wie Container, Tragluft- und Turnhallen unterbringt oder sie sogar obdachlos lässt, will der landeseigene Berliner Liegenschaftsfonds dem queeren Wagenplatz Schwarzer Kanal „die Unterbringung von Flüchtlingen“ als „zweckfremde Nutzung des Grundstückes“ verbieten.
Der Liegenschaftsfonds besteht auf Klauseln im neuen Mietvertrag, wonach das „Obdach geben“ oder die „Unterbringung von Flüchtlingen“ Grund für eine fristlose Kündigung seien.
Die Aktivist*Innen des Schwarzen Kanals erklären dazu:

„Wir werden diesen Vertrag so nicht unterschreiben. Hier wird vorausgesetzt, der Schwarze Kanal sei ein homogenes deutsches weißes Projekt, das aus Wohltätigkeitsgründen „Obdach gewährt“. Es besteht aber aus verschiedenen Gruppen, die sich wiederum aus unterschiedlichen Menschen zusammensetzen. Wir sind auch Geflüchtete, People of Colour, Roma, Nicht-Deutsche, Schwarze. Wir sind mehr oder weniger und in verschiedenen Aspekten privilegierte und/oder marginalisierte Leute, die zusammen leben und kämpfen.
Wir werden uns nicht auseinanderreißen lassen!“

Zur Presseerklärung Wagenburg Schwarzer Kanal e.V.

Wir sind mit der Wagenburg Schwarzer Kanal solidarisch und kämpfen gemeinsam für selbstbestimmtes Wohnen.

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