{"id":7377,"date":"2021-11-19T11:55:21","date_gmt":"2021-11-19T10:55:21","guid":{"rendered":"https:\/\/oldsite-wie.no-borders.studio\/?p=7377"},"modified":"2021-11-19T13:04:37","modified_gmt":"2021-11-19T12:04:37","slug":"staatsanwalt-nennt-neue-details-zum-tod-einer-kenianerin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/oldsite-wie.no-borders.studio\/en\/staatsanwalt-nennt-neue-details-zum-tod-einer-kenianerin\/","title":{"rendered":"Prosecutor gives new details in death of Kenyan woman"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.lr-online.de\/lausitz\/elsterwerda\/fluechtlingsheim-hohenleipisch-staatsanwalt-nennt-neue-details-zum-tod-einer-kenianerin-60787111.html\">https:\/\/www.lr-online.de\/lausitz\/elsterwerda\/fluechtlingsheim-hohenleipisch-staatsanwalt-nennt-neue-details-zum-tod-einer-kenianerin-60787111.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"aligncenter size-large is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/oldsite-wie.no-borders.studio\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Rita_2-Cottbus-1-1024x564.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-7393\" width=\"520\" height=\"300\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Bis heute ist unklar, wie Rita O. zu Tode kam. 2019 lebte die damals 32-j\u00e4hrige Mutter im Asylbewerberheim Hohenleipisch. Fl\u00fcchtlingsinitiativen erheben schwere Vorw\u00fcrfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft. Letztere verwahrt sich dagegen und nennt neue Details.<br>Die Faktenlage ist auch nach mehr als zwei Jahren d\u00fcnn. Im Juni 2019 wurden unweit des Asylbewerberheimes Hohenleipisch menschliche K\u00f6rperteile gefunden. Einer DNA-Analyse zufolge sind sie zweifelsfrei der damals 32-j\u00e4hrigen Kenianerin Rita O. zuzuordnen, die im Heim lebte. Die Mutter von zwei Kindern, damals zwei und vier Jahre alt, war am 7.\u2005April als vermisst gemeldet worden.<br><br>Der Fl\u00fcchtlingsrat Brandenburg, Women in Exile &amp; Friends und die Opferperspektive e.V. wiederholen in einer gemeinsamen Presseerkl\u00e4rung erneut ihre schweren Vorw\u00fcrfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft. &#8220;Bis heute ist das Verfahren nicht abgeschlossen, geschweige denn wurde Anklage erhoben. Es entsteht der Eindruck, dass die Ermittlungsbeh\u00f6rden kein Interesse an der Verfolgung der T\u00f6tung von Rita\u2005O. haben und dass eine Anklageerhebung staatlicherseits verschleppt wird, in der Hoffnung, der Skandal um ihre T\u00f6tung und die katastrophalen Ermittlungsarbeiten w\u00fcrde in Vergessenheit geraten.&#8221;<br><br>Fl\u00fcchtlingsinitiativen kritisieren &#8220;schleppende Ermittlungen&#8221; im Fall Rita O.<br>Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon von der Staatsanwaltschaft in Cottbus weist das zur\u00fcck und sagt: &#8220;Wir haben alles getan. Das st\u00e4ndige Wiederholen der Vorw\u00fcrfe \u00e4ndert an den Tatsachen nichts.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Das Misstrauen der Fl\u00fcchtlingsinitiativen st\u00fctzt sich zun\u00e4chst auf den ihrer Ansicht nach schleppenden Ermittlungsbeginn. Seit 7.\u2005April wurde Rita O. vermisst. Am 25.\u2005April gibt die Polizeidirektion S\u00fcd eine Suchmeldung heraus, und am 11.\u2005Juni startet die Polizei mit einer Hundertschaft eine gro\u00df angelegte Suchaktion. Dabei werden die Skelettreste in unmittelbarer N\u00e4he des Asylbewerberheimes gefunden.<br><br>Dass erst nach l\u00e4ngerer Zeit mit einem Gro\u00dfaufgebot der Polizei gesucht wurde, macht die Fl\u00fcchtlingsinitiativen noch heute zornig. &#8220;Erst nach massivem zivilgesellschaftlichem Druck wurde viele Wochen nach Ritas Verschwinden der Wald um das Heim durchsucht und in 300\u2005Metern Entfernung zur Sammelunterkunft die sterblichen \u00dcberreste von Rita O. gefunden. Wichtige Spuren und Beweise waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden&#8221;, hei\u00dft es in der Presseerkl\u00e4rung.<br><br>Auch dazu hat der Oberstaatsanwalt in der Vergangenheit mehrfach erkl\u00e4rt. &#8220;Wir haben bereits am 11.\u2005April mit Befragungen im Umfeld begonnen und am 16.\u2005April zum ersten Mal im Wald mit Hunden gesucht.&#8221; Eine Handyortung habe stattgefunden, Angeh\u00f6rige und nahestehende Personen seien befragt worden.<br><br>Tod von Rita O: Fl\u00fcchtlingsinitiativen sprechen von einem &#8220;hinreichenden Tatverdacht&#8221;<br><br>F\u00fcr die Fl\u00fcchtlingsinitiativen steht der T\u00e4ter indes fest. Rita O. habe sich im Heim wie andere Frauen auch mehrfach &#8220;\u00fcber einen Mann beschwert, vor dem sie Angst hatten&#8221;. Auf ihre Besorgnisse sei aber nicht eingegangen worden. &#8220;Es gibt eine Reihe von Anhaltspunkten daf\u00fcr, dass Rita O. Opfer eines Verbrechens durch diesen Mann, der eine Beziehung mit ihr f\u00fchren wollte, geworden ist&#8221;, glauben die Fl\u00fcchtlingsinitiativen, und auch die Anw\u00e4ltin der Familie von Rita O., sieht einen &#8220;hinreichenden Tatverdacht gegen den Mann&#8221;. Dabei, so best\u00e4tigt sp\u00e4ter der Landkreis Elbe-Elster handele es sich um einen Nigerianer, der sp\u00e4ter in ein anderes Heim verlegt worden sei.<br><br>Unverst\u00e4ndlich f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingsinitiativen sei es, weshalb die Erkl\u00e4rungen eines der Kinder nicht st\u00e4rker Beachtung gefunden h\u00e4tten. Der Pressemitteilung zufolge habe ein Sohn &#8220;sehr zeitnah&#8221; berichtet, &#8220;dass dieser Mann seine Mutter niedergeschlagen und dann mitgenommen habe.&#8221;<br><br>Trotz dieser Anhaltspunkte, so wird in der Presseerkl\u00e4rung geschildert, habe &#8220;die herbeigerufene Polizei nicht alle Hebel in Bewegung&#8221; gesetzt, &#8220;um Rita zu suchen und gegebenenfalls zu retten, sondern behauptete zum Teil mit deutlich sexistischen und rassistischen Untert\u00f6nen, dass es eher wahrscheinlich sei, dass sich die junge Frau abgesetzt h\u00e4tte, um woanders ein neues Leben zu f\u00fchren.&#8221; Nach Auffassung von Fl\u00fcchtlingsrat, Women in Exile &amp; Friends und Opferperspektive habe &#8220;nicht einmal der Umstand, dass sie ihre beiden kleinen Kinder allein gelassen hatte, obwohl sie von allen als stets f\u00fcrsorglich beschrieben wurde&#8221; Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft veranlasst, die Ermittlungen zu intensivieren.<br><br>Auch diese Vorw\u00fcrfe dementiert Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon entschieden. Vermutungen und Spekulationen w\u00fcrden nicht weiterhelfen, &#8220;wir m\u00fcssen stichhaltige Beweise erbringen&#8221;. Hinsichtlich der Aussagen des Kindes gebe es gleich eine ganze Reihe von Widerspr\u00fcchlichkeiten. Dann wird der Staatsanwalt auch schon mal konkret: Da sei die Rede davon gewesen, dass sich die Mutter geritzt habe, als sie gest\u00fcrzt sei. &#8220;Wir haben kein Blut gefunden&#8221;, so Gernot Bantleon.<br><br>Und er widerspricht Vorw\u00fcrfen, wonach sich der vermeintlich Tatverd\u00e4chtige abgesetzt habe: &#8220;Nach meinem Kenntnisstand wissen wir, wo er ist.&#8221; Gernot Bantleon f\u00fcgt aber hinzu: &#8220;Selbst wenn er ausreisen wollte, wir h\u00e4tten momentan keine Gr\u00fcnde, dies zu verweigern.&#8221;<br><br>Tod von Rita O.: Ein T\u00f6tungsdelikt ist nicht nachweisbar<br><br>Auch nach dem Auffinden der menschlichen \u00dcberreste k\u00f6nne immer noch nicht zweifelsfrei von einem T\u00f6tungsdelikt ausgegangen werden. &#8220;Ich glaube das zwar, kann es aber nicht beweisen&#8221;, so der Oberstaatsanwalt.<br><br>Denn &#8211; diese Details gibt er erstmals preis &#8211; &#8220;die aufgefundenen Leichenteile waren stark verbrannt&#8221;. Noch immer w\u00fcrden DNA-Analysen durchgef\u00fchrt. Wie verzwickt die Ermittlungen sind, lassen weitere Andeutungen erahnen. Sollte die Frau einem T\u00f6tungsdelikt zum Opfer gefallen sein, sei noch unklar, was vor der Brandlegung geschah. &#8220;Wir wissen nicht, ob die Frau noch gelebt hat.&#8221;<br><br>Auch ein Suizid k\u00f6nne noch nicht ausgeschlossen werden. Spuren am Tatort lie\u00dfen zudem Schl\u00fcsse auf ein Verbrennungsritual zu, das in afrikanischen L\u00e4ndern angewendet werde. Und endg\u00fcltig kompliziert wird es, als der Oberstaatsanwalt erkl\u00e4rt: &#8220;Wir haben auch noch Knochen am Tatort gefunden, die momentan nicht der Frau zuzuordnen sind. Es ist ganz obskur.&#8221;<br><br>Forderungen von Fl\u00fcchtlingsinitiativen<br><br>Auf einem Fachtag unter dem Motto &#8220;Istanbul goes Brandenburg: Jetzt! Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und M\u00e4dchen: Fachtag zu Vernetzung und Austausch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention&#8221; war auch der Fall von Rita O. Thema.<br><br>Das &#8220;\u00dcbereinkommen des Europarats zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfungvon Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt&#8221;, kurz Istanbul-Konvention, verpflichtet alle Tr\u00e4ger staatlicher Gewalt, &#8220;Frauen vor allen Formen von Gewalt zu sch\u00fctzen und Gewalt gegen Frauen und h\u00e4usliche Gewalt zu verh\u00fcten, zu verfolgen und zu beseitigen&#8221; (Art. 1 Abs. 1 lit. a). Die Rechte der Istanbul-Konvention m\u00fcssen Staaten diskriminierungsfrei f\u00fcr alle Frauen und M\u00e4dchen gew\u00e4hrleisten (Artikel 4 Abs. 3).<br><br>Im Vorfeld des Treffens haben Fl\u00fcchtlingsrat Brandenburg, Women in Exile &amp; friends und Opferperspektive e.V. in einer Presseerkl\u00e4rung gefordert, dass<br><br>&#8220;- der Tod von Rita O., die Umst\u00e4nde, die ihn m\u00f6glich machten und dass Versagen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bei dessen Aufkl\u00e4rung juristisch und politisch untersucht und aufgearbeitet werden,<br><br>&#8211; die Unterkunft in Hohenleipisch aufgel\u00f6st wird,<br><br>&#8211; das Land Brandenburg gefl\u00fcchtete Frauen und M\u00e4dchen in Wohnungen statt in Sammelunterk\u00fcnften unterbringt,<br><br>&#8211; dass solange M\u00e4dchen und Frauen in Gemeinschaftsunterk\u00fcnften und Erstaufnahmeeinrichtungen leben m\u00fcssen, die Umsetzung und Wirksamkeit von Gewaltschutzkonzepten regelm\u00e4\u00dfig intern und extern \u00fcberpr\u00fcft wird und unabh\u00e4ngige Beschwerdestellen f\u00fcr Bewohner*innen niedrigschwellig erreichbar sind,<br><br>&#8211; das Land Brandenburg seiner Verpflichtung gefl\u00fcchtete Frauen und Kinder vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu sch\u00fctzen nachkommt und die Istanbul-Konvention in allen Bereichen konsequent umsetzt.&#8221;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.lr-online.de\/lausitz\/elsterwerda\/fluechtlingsheim-hohenleipisch-staatsanwalt-nennt-neue-details-zum-tod-einer-kenianerin-60787111.html\">https:\/\/www.lr-online.de\/lausitz\/elsterwerda\/fluechtlingsheim-hohenleipisch-staatsanwalt-nennt-neue-details-zum-tod-einer-kenianerin-60787111.html<\/a><\/p>\n<div class=\"wp-block-image\"><\/div>\n<p>Bis heute ist unklar, wie Rita O. zu Tode kam. 2019 lebte die damals 32-j\u00e4hrige Mutter im Asylbewerberheim Hohenleipisch. 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