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Dürfen Asylsuchende Weihnachtsbesuch haben?

Update 11.01.15: Landkreisverwaltung Oberhavel in Erklärungsnot

Wir_müssen_draußen_bleiben_ Die Sozialverwaltung des Landkreises Oberhavel ist der Auffassung: Nein.
Sie erteilte VertreterInnen der Initiativen ‚Hennigsdorfer Ratschlag‘, ‚Willkommen in Oberhavel‘ und des Flüchtlingsrats Brandenburg ein Besuchsverbot. Die BesucherInnen wollten Flüchtlingen in der Sammelunterkunft in Hennigsdorf Weihnachtsgeschenke bringen. Familien aus Syrien und dem Tschad warteten an diesem Tag vergeblich auf ihren Besuch.

Nach öffentlicher Kritik begründete der Landkreis den Rausschmiss: Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge seien keine öffentlichen Einrichtungen und deshalb auch nicht für jedermann zugänglich. Diese Regelungen dienten dem Schutz der Bewohner.(nd 19.12.2014).
Wir halten das für eine absurde Begründung.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg erklärt in einer ausführlichen Stellungnahme, warum auch BewohnerInnen von Sammelunterkünften ein Recht auf Besuch haben: In den persönlichen Wohnräumen der Übergangsunterkünfte gilt der Schutz der Wohnung nach § 13 GG.

Für uns macht diese Debatte mal wieder deutlich: Die Unterbringung in „Gemeinschaftsunterkünften“ verletzt unser Recht auf eine Privatsphäre. Deshalb fordern wir: Lager abschaffen!

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